Zeltverleih - Trier
Zeltverleih - Trier

 

 

Alles fürs Event GmbH
Geschäfsführer : Bernhard Klinkhammer
Auf Bowert 2
54340 Bekond

Kontakt:
Telefon: +49 6502 50 60 399
Telefax: +496502 50 60 301
E-Mail: info@zeltverleih-trier.de

 

Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: [Wittlich]
Registernummer: [HRB 41028 ]

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
[DE 267 4211 40]

 

Wirtschafts-Identifikationsnummer
Wirtschafts-Identifikationsnummer:
[42 / 660 / 0265 / 3]

AGB´S

 

Mietbedingungen 

Den Bestellungen und Vermietungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma VGF - ALLES FÜRS EVENT GmbH (im Folgenden "ALLES FÜRS EVENT") zu Grunde, die jederzeit in den Geschäftsräumen gesichtet und angefordert werden können.

 

Vertragsgrundlage

Alle Angebote der ALLES FÜRS EVENT sind freibleibend bis zum Festabschluss; ein gültiger Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ALLES FÜRS EVENT zustande. Ihre Anfrage wird unseren Packeinheiten angepasst. Der Abschluss eines Mietvertrages sowie Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

 

Angebotsunterlagen, Bestellung und Haftungsfreistellung

Etwaige Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen der ALLES FÜRS EVENT sind rechtlich unbeachtlich, entsprechende Haftung gegenüber Kunden resultiert hieraus nicht. Insbesondere sind diese Unterlagen nicht als Angebot im Rechtssinne zu verstehen, sondern gerade unverbindlich und freibleibend.

 

Zahlungsbedingungen

Der Kunde zahlt bei Auftragsvergabe 60% des Brutto Rechnungsbetrag Auf einer im Angebot angegebenen Konten. Restzahlung der 40% sind zahlbar nach Vereinbarung. Aber spätestens 5 Arbeitstage nach dem Veranstaltungstag. Bruch und Verluste werden Ihm separat in Rechnung gestellt. Der Betrag ist rechtzeitig gezahlt worden, wenn der Gesamtbruttobetrag in dieser Zeit auf einem der auf der Rechnung angegebenen Konten von ALLES FÜRS EVENT vorbehaltlos gutgeschrieben wurde. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist nach Absatz 1, kommt er mit der Zahlung in Verzug. Rabatte können nur bei Einhaltung des Zahlungsziels gewährt werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der Gesetzlichen MwSt.

 

Transport

Die Anlieferung zum und die Abholung von dem durch den Mieter angegebenen Ort erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung, es sei denn,
es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Die Transportkosten können bei ALLES FÜRS EVENT erfragt werden. Eine Abholung an einem Samstag oder Sonntag werden gesondert berechnet. Die Transportleistung der ALLES FÜRS EVENT beinhaltet die Anlieferung bis hinter die erste ebenerdige Tür, eine direkte und störungsfreie Anfahrtsmöglichkeit an den Ab- und Beladeort vorausgesetzt. Wartezeiten, die nicht durch ALLES FÜRS EVENT zu vertreten sind, werden mit den jeweils gültigen Entgeltsätzen dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

Verpflichtungen des Mieters

Der Mieter hat das Mietgut in dem Zustand und in der Form zurückzugeben, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hat. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments ist im Servicepreis enthalten. Speisereste sind vor der Rückgabe zu entsorgen. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugeben. Der Mieter haftet für Schäden und Defekte. Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegenstandes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT ab. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sicherstellen können. Der Verlust und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhoben. Zeltverleih: Der Mieter Haftet für das Zelt in den vollen Umfang des Mietzeitraum. Vom Aufbau bis zum Abbau. Entstandene Schäden durch Dritte oder Sturmschäden am Zelt oder durch das um herfliegen des Zeltes haftet der Mieter.

 

Ort der Auslieferung und Rückgabe

Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ALLES FÜRS EVENT GmbH die Zählung der Gegenstände und die Schadensfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT GmbH stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT GmbH keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein.
Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT GmbH den Neukauf der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden und 10% Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreis.

 

Mietzeitraum

Die Preise der jeweils gültigen Preisliste verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten jeweils für die Miete von bis zu drei Kalendertagen oder einem Wochenende. Bei einer längeren, vorher vereinbarten Mietperiode berechnet ALLES FÜRS EVENT pro Zusatztag 25% vom Grundmietpreis. Wird das Mietgut der ALLES FÜRS EVENT nicht termingerecht zur Verfügung gestellt bzw. kommt das Mietgut aus Gründen, die die ALLES FÜRS EVENT nicht zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin zurück, wird für jeden weiteren Tag, der über die vereinbarte Mietperiode hinausgeht, ein Preis in Höhe von 50% des Grundmietpreises gemäß jeweils aktueller Preisliste berechnet.

 

Stornierung

Der Mieter kann den Mietvertrag nach der Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung, folgende Stornierungskosten zu zahlen: a) 35% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis 35 Arbeitstage vor Mietbeginn. b) 50% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis 14 Arbeitstage vor Mietbeginn. c) 70% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn. d) 90% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Stornierungen später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn. e) 100% des Nettomietpriese zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MWST bei Stornierungen am Veranstaltungstag oder am Tag der Lieferungstermin Teilstornierungen ab 3 Tage vor VA werden pro rata berechnet. Wir ein Teil der Ware am VA -Ort nicht benötig und dem Fahrer zurückgegeben, so wird diese Ware in Rechnung gestellt, da sie für uns in diesem Zeitraum nicht mehr weitervermietet werden kann. Das gleiche gilt für Ware die unbenutzt vor Ort zwischengelagert wird. Stornierungen von Fremdmaterial werden mit einer Handlingsgebühr von zusätzlich 15% berechnet. Sollte das Fremdmaterial für ALLES FÜRS EVENT nicht kostenfrei storniert werden können, kommen die tatsächlich entstandenen Kosten zzgl. der 15% Handlingsgebühr, mindestens jedoch die
o.g. Stornierungsgebühren zur Anrechnung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

Handling

Auf-und Abbau sowie Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände sind in unserem Angebot nicht enthalten. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen besondere Berechnung.

 

Abbildungen / Fotos

Abbildungen in Katalogen, Broschüren, Mailings, sowie in Internetseiten und Multimediapräsentationen auf CD / DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt besonders für Farbunterschiede, die nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen ist Trier, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) Anwendung. 3. Sind einzelne Klauseln ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Copyright / Urheberrecht

Sämtliche Inhalte und Gestaltungsformen sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck oder Vervielfältigung werden gerichtlich verfolgt. Die Übernahme des Inhalts oder Teilen hiervon für gewerbliche, private oder andere Zwecke sind verboten. VGF - ALLES FÜRS EVENT GmbH Auf Bowert 2, 54340 Bekond

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